Stillschweigendes Potential: Hochbegabte Kinder und Jugendliche

Wir rücken eine oft vernachlässigte Gruppe ins Licht, die „hochbegabten Kinder und Jugendlichen“– unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Religion, Hautfarbe, Sprache, Kultur oder Herkunft.

WAS HEISST HOCHBEGABUNG?

Statistisch gesehen gelten zwei Prozent der Kinder und Jugendlichen eines Jahrgangs als hochbegabt. Hochbegabung ist eine weit über dem Durchschnitt der Altersgruppe liegende intellektuelle Begabung eines Menschen. In ihrer geistigen Entwicklung sind hochbegabte Kinder und Jugendliche anderen Kindern und Jugendlichen ihres Jahrgangs oftmals um Jahre voraus. Damit sind sie per Definition anders als ein Großteil ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler. Dieses Anderssein verläuft nicht immer reibungslos.

DIE HERAUSFORDERUNG

Leider ist die Annahme verbreitet, dass hochbegabte Kinder und Jugendliche sich allein aufgrund ihres geistigen Potentials in jedem Falle und unter allen Bedingungen erfolgreich entwickeln können.

Hochbegabte Kinder und Jugendliche verfügen über das Potential zu außergewöhnlichen Leistungen. Ob sie diese Leistungen auch erbringen, hängt von der jeweiligen Förderung und den Bedingungen des Umfeldes ab, in dem die Kinder aufwachsen.

Doch Hochbegabte werden häufig nicht erkannt. Ihre Fähigkeiten bleiben oft versteckt, weil sie in sozial schwachen oder nicht integrierten Familien heranwachsen, weil sie sich in normalen Schulen langweilen, weil sie untergehen in der normalen Welt, die sich um alle Kinder und Jugendlichen gleichermaßen sorgen muss.

Ohne Zweifel: Die Unterforderung der Hochbegabten führt häufig zu eher schlechten schulischen Leistungen, da sie ihre Interessen außerhalb der Schule verfolgen, sich langweilen und keine Notwendigkeit sehen, die Lernstoffe zu verstehen.

Vorwärtsdenken

Werden hochbegabte Kinder und Jugendliche rechtzeitig identifiziert und gefördert, entwickeln sie sich in der Regel zu „kreativen und leistungsstarken Mitgliedern“ unserer Gesellschaft.

Autoren: Dr. Christiane Mörsel-Zimmermann & Gisela Gräfin v. Schlieffen